Betreff: § 38/2 GSO |
Von: BANKderKÜNSTE |
Datum: Wed, 4 Jul 2001 22:13:23 +0200 |
An: "Bank der Künste" |
Ich habs dem Klob gesaagt.
Und
ich habe gesiegt!
Ich war mit dem SingSangChor auf dem
Ulrichsfest, singend. Da kam im Vorfeld
ein Brief von denen,
sovonwegen diese müssen am 4.7. befreit werden (es
betraf
mehrere), falls nicht zwingende schulische Gründe dagegenstehn
(z.B.
Schulaufgaben).
Dies war ja bei mir nicht so.
Also
hab ich gütigerweise am Tagzuvor gekuckt, ob das klargeht.
Da
sagen die mir, ich muß noch ne Befreiung ausfüllen und von
den Eltern
unterschreiben und vom Dottore Kalob absegnen lassen.
Sag ich, wieso, in dem Brief steht doch alles, der is auch schon
pauschal
beglaubigt worden, außerdem isses sowieso zuspät.
Sangse ich könnts ja hinterher abgeben.
Sagich
Schuhaufblasn, des heißt ja, die erlaubns mir vorher, um dann
hinterher die Erlaubnis zu holen. NÖÖÖ!
Gehich
zum Globe, sag, muß das sein.
Sagta ja, mirkönnendesja
net machn, können au net wissn, ob meine Eltern
einverstanden
sin.
Sagich, doch könnense, steht doch in der Schulordnung.
Sagta böse und gemein wiea is und weil er mich in die ecke
drängen will, na
paragraph, wo?
Sag ich, ich komm später
wieder.
Schau ich nach, steh später wieder vor ihm.
Sag
ich, 38/2 GSO.
Liesta.
"...Religionsgemeinschaften...Rüsttagen...vom Antrag
abgesehn... reicht
Benachrichtigung..."
Sagta, o.K..
I´m a winner baby.
psycho, BdK-Jurist